Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Du willst im Schrødingers feiern, Gäste zu einem schönen Abend empfangen und planst eine
Veranstaltung? Nachfolgend findest Du die Grundbedingungen, die dafür gelten. Alles Weitere
besprechen wir persönlich und vereinbaren es auf der Basis unseres Angebotes sobald wir
Deine Wünsche kennen.
I. Geltungsbereich unserer AGB

  1. Diese AGB richten sich an Endabnehmer, wobei diese sowohl Verbraucherinnen im Sinne von § 13 BGB als auch Unternehmerinnen im Sinne von § 14 BGB sein können. Unsere Kundinnen und
    Kunden werden im Folgenden entweder als „Vertragspartnerinnen“ bezeichnet (der besseren
    Lesbarkeit halber wird in diesem Begriff die männliche Form „Vertragspartner“ mitgedacht.) oder mit
    unserem Schrødingers-Du angesprochen.
  2. Die AGB gelten für Verträge mit der SternChance Caféhaus GmbH ü ber die Leistungen einer
    Gastwirtschaft in den Räumen bzw. auf dem Gelände des Restaurants „Schrødingers“ (im Folgenden
    kurz: Schrødingers). Sie ergänzen die Vereinbarungen laut Angebot. Bei Abweichungen haben die
    ausdrücklichen individuellen Vereinbarungen Vorrang. Ist in beiden nichts Abweichendes geregelt,
    gelten die gesetzlichen Vorschriften. Entgegenstehende Regelungen in Euren AGB haben keine
    Gültigkeit.
  3. Bei dem zwischen dem Schrødingers und Dir geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen
    typengemischten Vertrag ü ber Bewirtungsleistungen, die Nutzung der zur Verfügung gestellten
    Räumlichkeiten sowie sonstige in Bezug auf die Bewirtung erbrachten Leistungen.
    II. Reservierung
  4. Mit Deiner Reservierung erklärst Du Dich bereit, die vereinbarten Leistungen zum vereinbarten
    Termin entgegennehmen zu wollen und verpflichtest Dich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
    Schrødingers ist berechtigt, im Vertrauen auf die Durchführung der Veranstaltung zu den in der
    Reservierung genannten Konditionen mit der Planung, dem Einkauf und der Vorbereitung zu
    beginnen.
  5. Schrødingers verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Termin zu erbringen.
  6. Gegenstand der Reservierung ist die Bereitstellung der vereinbarten Bewirtung. Schrødingers stellt
    auf die vereinbarte Gästeanzahl abgestimmte Sitzgelegenheiten beziehungsweise Räumlichkeiten zur
    Verfügung. Anspruch auf einen bestimmten Raum besteht nicht. Die Raumplanung unterliegt der
    Disposition des Schrødingers und wird Dir spätestens sieben Tage vor dem Veranstaltungstermin auf
    Anfrage bekannt gegeben.
    III. Veranstaltungsablauf und Preise
  7. Bewirtung
    a. Vereinbart wird entweder eine Pro-Kopf-Pauschale für Getränke oder ein Mindestumsatz. Sie gilt für
    die im Angebot genannte Zeitdauer („Verweildauer“, siehe unter b.). Deren konkrete Startzeit
    innerhalb des vereinbarten Zeitfensters bestimmt das Personal des Schrødingers nach Bedarf bei
    Beginn der Veranstaltung und teilt sie Dir mit.
    b. Verweildauer
    Der zeitliche Rahmen der Veranstaltung wird bei der Reservierung als Zeitfenster vereinbart.
    Innerhalb dieses Zeitfensters bezeichnet die Verweildauer die vereinbarte Dauer der
    Getränkepauschale.
    c. Die Verweildauer kann gegen Zahlung einer verlängerten Getränkepauschale bei
    der Veranstaltung um eine Zeiteinheit verlängert werden. Die Verlängerungspauschale berechnet sich
    pro zusätzlicher Stunde ungeachtet der Anzahl der noch anwesenden Gäste anhand der Anzahl der
    für die Veranstaltung angemeldeten Gäste (Ziffer IV.3.). Ihre Höhe (EUR pro Stunde und Person) wird
    im Angebot angegeben.
    Alternativ kann vor Ort eine Verlängerung der Verweildauer gegen Abrechnung nach Verbrauch
    (Zahlung der konkret konsumierten Getränke durch die Vertragspartnerin) oder durch Selbstzahlung
    (Zahlung der individuell konsumierten Getränke durch die Gäste) vereinbart werden. Die
    Entscheidung ü ber eine Verlängerung trifft das anwesende Servicepersonal unter Berücksichtigung
    der konkreten Situation.
    d. Service
    Die Kosten für das bei der Veranstaltung anwesende Servicepersonal sind bei der Vergütung
    inbegriffen. Über ein freiwilliges Trinkgeld freuen sich unsere Mitarbeitenden natü rlich trotzdem.
  8. Deine Mitwirkung und Pflichten
    a. Du stehst dafür ein, dass die von Dir vorgegebenen Inhalte der Veranstaltung sowie die von Dir
    bzw. in deinem Auftrag erstellten Materialien und Inhalte und getätigten Äußerungen im
    Zusammenhang mit der Veranstaltung nicht gegen Rechte Dritter, einschließlich Persönlichkeits-,
    sowie Urheber- und Leistungsschutzrechte oder gegen das Strafrecht verstoßen.
    b. Soweit die Veranstaltung KSK- und/oder verwertungsgesellschaftspflichtige Bestandteile enthält,
    sind diese von Dir eigenständig unter Vorlage aller erforderlichen Belege bei den entsprechenden
    Stellen anzumelden.
    c. Du teilst dem Schrødingers bis zum vereinbarten Zeitpunkt mit, welche Technik durch das
    Schrødingers aufgebaut werden soll und welche Technik Du zusätzlich mitbringst. Erfolgt die
    Mitteilung später, wird sich das Schrødingers zwar bemühen, ist aber nicht verpflichtet, die
    gewünschte Technik aufzubauen oder vorzuhalten. Durch die verspätete Mitteilung entstehende
    Mehrkosten trägst Du.
    d. Du beachtest die Weisungen vom Schrødingers und ihren Mitarbeitenden und forderst bei Bedarf
    auch Deine Gäste dazu auf.
  9. Musik und Dekorationen
    a. Das Schrødingers verfügt ü ber die im Angebot genannte Technik. Andere Technik kann von Dir
    selbst auf eigene Kosten und Verantwortung nach vorheriger Zustimmung durch das Schrødingers
    mitgebracht werden. Sollte durch das Schrødingers zum bestehenden Inventar/zur bestehenden
    Technik auftragsgemäß noch etwas dazu gemietet werden, sind diese Kosten von Dir zu tragen.
    b. Du versicherst, dass Du die Vorgaben des Schrødingers zur Lautstärke von Audio-Wiedergaben
    befolgen wirst und trägst Sorge dafür, dass auch Deine Gäste dies tun. Du stehst dafür ein, dass auf
    der Veranstaltung keine Musik oder sonstige Unterhaltungsvorträge mit rechtsradikalen, homophoben,
    misogynen oder sonstwie menschenverachtenden Inhalten gespielt werden und dass Du Hinweise
    des Personals beachten wirst.
    c. Du bist als Veranstalterin im Innenverhältnis alleinige Kostenschuldnerin der Beiträge, Kosten und
    Vergü tungen, die fü r die Musikwiedergabe oder ein anderes Unterhaltungsprogramm auf Deiner
    Veranstaltung an Dritte zu zahlen sind. Du wirst diese direkt an die Zahlungsempfänger zahlen und im
    Vorfeld alle Meldepflichten erfü llen. Dies umfasst insbesondere die Abgaben an
    Verwertungsgesellschaften (Gema u.a.), Angaben fü r die Kü nstlersozialkasse, Kü nstlergagen mit allen
    Bestandteilen einschließlich der in- und ggf. ausländischen Einkommens- und sonstigen Steuern und
    Sozialabgaben, soweit geschuldet sowie die Kosten einer Veranstaltungsversicherung. Sollten
    Zahlungen ü ber das Schrødingers abzuwickeln sein, erstattest Du diese dem Schrødingers auf erstes
    Anfordern.
    d. Alle für die Veranstaltung beabsichtigten Auf- und Umbauten sowie Dekorationen sind mit dem
    Schrødingers abzustimmen. Außendekorationen sind nicht erlaubt. Du hast am Veranstaltungstag zu
    den vereinbarten Zeiten Zutritt zum Veranstaltungsraum, um ggf. eigene Technik oder Einbringungen
    anzuliefern sowie zu dekorieren. Die von Dir genutzten Räumlichkeiten sind hinsichtlich eingebrachter
    Technik, Dekoration und Umbauten von Dir am Ende der Veranstaltung so zu ü bergeben wie Du sie
    vorgefunden hast.
    e. Das Schrødingers behält sich vor, in ihren Räumlichkeiten Dekorationen zu belassen, soweit
    dadurch die Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird.
  10. Kosten
    a. Die Kosten richten sich nach der Art der vereinbarten Bewirtung. Sie sind im Angebot ausgewiesen.
    b. Bist Du Verbraucherin, handelt es sich also z.B. um eine Veranstaltung für private Zwecke, sind alle
    genannten Preise Endpreise, die alle Preisbestandteile einschließlich der gesetzlich geschuldeten
    MwSt. enthalten. Bist Du Unternehmerin, handelt es sich also z.B. um eine Veranstaltung im
    beruflichen Kontext, so enthalten die genannten Preise alle Preisbestandteile, sind aber Nettopreise,
    d.h. sie werden ohne MwSt. angegeben. Diese ist von Dir nach den gesetzlichen Vorgaben
    geschuldet. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in
    der Rechnung ordnungsgemäß ausgewiesen.
    c. Kalkulationsbasis ist der Stand der Information bei Angebotserstellung, spätere Änderungen
    bedürfen der Zustimmung durch das Schrødingers und berechtigen zu einer Anpassung der
    Kalkulation. Verschiebungen innerhalb der Positionen sind möglich und zulässig.
    d. Deine Zahlungen sind zum im Angebot angegebenen Zeitpunkt fällig. Durch verspätete Zahlung
    gerätst Du in Verzug.
    e. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Ist nichts
    anderes im Angebot angegeben, so ist der vollständige Betrag bis zum Tag der Veranstaltung zu
    begleichen. Ohne die fristgerechte Bezahlung besteht keine Pflicht zur Erbringung der vereinbarten
    Leistungen durch das Schrødingers. Schäden und Mehrkosten, die aus einer nicht oder verspätet
    erfolgten Bezahlung resultieren, gehen zu Deinen Lasten.
    f. Ein Zurückbehaltungsrecht Deinerseits ist ausgeschlossen, es sei denn, Deine Gegenforderung
    stammt aus demselben Vertrag und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Aufrechnen kannst
    Du nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Schrødingers anerkannten Ansprüchen.
  11. Datenschutz
    Beide Vertragsparteien werden bei und im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung und –
    durchführung die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz einhalten. Näheres zum Datenschutz
    durch das Schrødingers, insbesondere den Verarbeitungsprozessen, Deiner Ansprechpartnerin sowie
    zu Deinen Betroffenenrechten finden sich in ihrer Datenschutzerklärung unter:
    https://Schrødingers.hamburg/datenschutz/. Sollte dies gesetzlich geboten sein, schließen wir mit Dir
    eine Vereinbarung ü ber die Auftragsdatenverarbeitung.
    IV. Wann wird * s verbindlich?
  12. Vertragsschluss
    Eine verbindliche Reservierung kommt zustande, wenn Du und das Schrødingers sich auf die
    wesentlichen Elemente der Veranstaltung geeinigt und beide einander ihren ü bereinstimmenden
    Willen zu einer verbindlichen Reservierung erklärt haben. Dies erfolgt durch Deine Annahme des
    Angebotes und bedarf der Textform, wobei Fax oder E-mail genügen. Du erklärst und versicherst mit
    Annahme des Angebots, dass Du den Inhalt des Angebots und dieser AGB anerkennst. Ein Mangel
    der Textform wird geheilt, wenn einvernehmlich mit der Erbringung der Leistungen begonnen wird.
  13. Annahmefrist
    Deine Annahme kann innerhalb der im Angebot genannten Frist erfolgen. Verstreicht die Frist, ohne
    dass das Angebot angenommen oder einvernehmlich mit der Erbringung der angebotenen Leistungen
    begonnen wurde, ist das Schrødingers an das Angebot nicht mehr gebunden. Das Schrødingers kann
    die Annahmefrist jedoch verlängern und Dir erneut Gelegenheit zur Annahme innerhalb der
    verlängerten Frist geben.
  14. Feste Zusage der Anzahl von Gästen
    Die Anzahl der zu bewirtenden Gäste ist nicht nur für Dich, sondern auch für die Planung durch das
    Schrødingers eine wichtige Kennziffer. Du hast daher spätestens zehn Tage vor der Veranstaltung die
    genaue Zahl der zu bewirtenden Gäste verbindlich zuzusagen. Diese Zahl gilt als
    Berechnungsgrundlage für Berechnungselemente wie die Getränkepauschale sowie für die
    Raumplanung. Du hast die auf der Grundlage der genannten Gästezahl zu berechnenden
    Vergütungselemente auch dann zu bezahlen, auch wenn weniger Gäste erscheinen als genannt.
    Solltest Du die Anzahl an Gästen nach Deiner Festzusage erhöhen wollen, so bedarf dies einer
    ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Schrødingers. Voraussetzung ist, dass die Kapazitäten des
    Schrødingers dies erlauben. Die Vergütung wird in diesen Fällen entsprechend erhöht.
    V. Absage der Veranstaltung
    Manchmal kommt es anders als geplant. Sollte die Veranstaltung abgesagt werden, so gelten
    folgende Regelungen:
  15. Absage durch das Schrødingers
    a. Das Schrødingers hat das Recht, aus wichtigem Grund aus ihrer Sphäre sowie wenn Gründe
    höherer Gewalt oder Krankheit/ Unfall dies erforderlich machen, ohne Einhaltung einer Frist vom
    Vertrag zurückzutreten.
    b. Das Schrødingers hat weiterhin das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn Du notwendigen
    Mitwirkungspflichten trotz ausdrücklicher Aufforderung und Fristsetzung nicht nachkommst.
    c. Das Schrødingers hat weiter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die von Dir gemäß Ziffer
    IV.3 mitgeteilte verbindliche Anzahl der Gäste der Veranstaltung von der ursprünglich genannten
    Anzahl um mehr als 30% abweicht und diese Änderung aufgrund anderer Reservierungen bei der
    Raumplanung nicht umgesetzt werden kann.
    d. Bereits geleistete Anzahlungen werden im Falle des Rücktritts gemäß Ziffer V.1.a. unverzüglich
    zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche Deinerseits sind ausgeschlossen.
    e. Im Falle einer Vertragsbeendigung nach Ziffer V.1.b. oder c. sowie bei Nichterscheinen am
    Veranstaltungstermin bleibt der vereinbarte Vergütungsanspruch in Höhe der Staffelung gemäß Ziffer
    V. 2 bestehen. Sollte die Anzahlung diesen ü bersteigen, wird der ü berschießende Teil unverzüglich
    zurückerstattet. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch das Schrødingers bleibt
    vorbehalten.
  16. Absage durch Dich
    a. Deine Reservierung ist verbindlich. Da das Schrødingers im Vertrauen darauf disponiert, einkauft,
    Personal und Räume einplant, sowie bei kurzfristigen Absagen Umsatzausfälle hat, ist eine
    Stornierung durch dich nur gegen Zahlung einer Ausfallentschädigung möglich. Deren Höhe hängt von
    der Kurzfristigkeit der Absage ab und staffelt sich wie folgt:
    Absage ab verbindlicher Reservierung (Ziffer IV.1.):
  • ab acht Wochen vor der Veranstaltung: 15 % der vereinbarten Vergütung
  • ab vier Wochen vor der Veranstaltung: 25 % der vereinbarten Vergütung
  • ab zwei Wochen vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Vergütung
  • ab einer Woche vor der Veranstaltung: 75 % der vereinbarten Vergütung.
  • ab drei Werktage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Vergütung.
    Dir ist es jedoch gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
    b. Wurden abgrenzbare Teilleistungen durch das Schrødingers und/oder von diesem beauftragte
    Dritte im Vertrauen auf Deine Buchung vor dem Stornierungszeitpunkt bereits vollständig erbracht,
    sind diese in voller Höhe zu vergüten, auch wenn Du aufgrund der Stornierung kein Interesse mehr an
    ihnen hast.
    c. Aufwendungen und getätigte Buchungen von Drittleistungen, die zum Zeitpunkt der Absage nicht
    mehr storniert werden können und im Vertrauen auf die Durchführung der Veranstaltung entstanden
    sind, sind von Dir in der Höhe zu erstatten, wie sie dem Dritten geschuldet sind.
  1. Wenn das Wetter nicht mitspielt
    a. Das Schrødingers kann Dir den Kontakt zu einem Zeltverleih vermitteln. Hierdurch kannst Du die
    Wetteranfälligkeit Deiner Veranstaltung im Außenbereich vermindern. Die Kosten der Zeltmiete inkl.
    Auf- und Abbau trägst Du.
    b. Das Wetterrisiko trägst Du, auch und insbesondere dann, wenn eine Veranstaltung im
    Außenbereich vereinbart ist. Die Regelungen in Ziffer V.2. finden daher auch Anwendung, wenn Du
    die Veranstaltung witterungsbedingt absagst.
  2. Außerordentliche Kündigung
    a. Das Schrødingers ist zu jedem Zeitpunkt berechtigt, die Veranstaltung entschädigungslos
    abzusagen und den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn Du Dich
    grob vertragswidrig verhältst, insbesondere wenn Du durch Dein Verhalten andere Menschen
    und/oder fremdes Eigentum gefährdest. Ein grob vertragswidriges Verhalten liegt ebenfalls vor, wenn
    Du durch Dein Verhalten und/oder Deine Äußerungen Umstände schaffst (hierzu zählen insbesondere
    Anhaltspunkte für eine extremistische wie etwa eine rassistische, homophobe, religionsverachtende
    oder sexistische Haltung der beteiligten Personen), aufgrund derer Dritte einen Eindruck gewinnen,
    der sich auf das Schrødingers als Betrieb und/oder Veranstaltungsort sowie auf den Verein negativ
    auszuwirken droht.
    b. Beiden Parteien stehen die gesetzlichen Rechte zur fristlosen Kündigung zu. Sie bleiben von
    vorstehenden Regelungen unberührt.
    VI. Haftung und Gewährleistung
  3. Die Haftung vom Schrødingers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz
    und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
    von Dir und Deinen Gästen, für Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h., von
    Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des
    Vertragszwecks gefährdet ist, sowie für den Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet
    das Schrødingers für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der
    Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Dir und/oder Deinen Gästen resultieren, haftet
    das Schrødingers nur für den typischerweise entstehenden Schaden. Vorstehendes gilt auch für
    Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen, derer sich das Schrødingers zur Erfüllung ihrer Aufgaben
    bedient. Das Schrødingers haftet nicht für Schäden, die von Dritten herbeigeführt werden, es sei
    denn, das Schrødingers hat eine solche Haftung ausdrücklich ü bernommen.
  4. Du ersetzt dem Schrødingers alle durch Dich und/oder Deine Gäste schuldhaft verursachten
    Schäden, die während und im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Du stellst das
    Schrødingers im Innenverhältnis von den sich aus solchen Pflichtverstößen kausal ergebenden
    Forderungen Dritter vollständig frei und erstattest alle Kosten, die vom Schrødingers aufgrund dieser
    an Dritte gezahlt wurden. Dies umfasst auch Ordnungsgelder sowie eigenen Verwaltungsaufwand und
    die Rechtsverteidigungskosten des Schrødingers, soweit Dritte ihre Ansprüche dem Schrødingers
    gegenüber geltend machen.
  5. Zur Absicherung Deiner gesetzlichen und vertraglichen Haftung (VI.2.) versicherst Du uns, dass Du
    zum Zeitpunkt der Veranstaltung ü ber eine gü ltigeHaftpflichtversicherung verfü gen wirst, die
    eventuelle Schäden dem Grunde und der Höhe nach abdeckt. Name der Versicherung und
    Versicherungsnummer teilst Du uns auf Anfrage mit.
  6. Im Hinblick auf Leistungsstörungen und Mängel der Leistungen des Schrødingers und ihren
    Mitarbeitenden gelten die gesetzlichen Regelungen.
    VII. Hausrecht
  7. Das Hausrecht liegt beim Schrødingers.
  8. Das Schrødingers behält sich vor, Personen, die sich nicht an die Anweisungen des Schrødingers-
    Personals und/oder die geltende Rechtslage halten, nicht in die Räumlichkeiten zu lassen bzw. sie der
    Räumlichkeiten zu verweisen. Die Stellung von Strafanzeigen sowie die Geltendmachung
    zivilrechtlicher Ansprüche bleiben vorbehalten.
    VIII. Sonstiges
  9. Vertragssprache ist deutsch.
  10. Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen dem deutschen
    Recht. Bist Du Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen
    Sondervermögen oder hast Deinen Wohnsitz nicht in Deutschland, ist als ausschließlicher
    Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Hamburg vereinbart. Das Schrødingers ist jedoch
    auch berechtigt, Dich an Deinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  11. Sollte eine Regelung aus diesem Vertrag unwirksam sein oder werden, so entspricht es dem Willen
    der Parteien, dass die ü brigen Regelungen dennoch Bestand haben sollen. Betrifft die Unwirksamkeit
    eine Regelung, ohne die der Vertrag nicht fortbestehen kann, so werden die Parteien sich anstrengen,
    eine andere, wirksame, Regelung an deren Stelle zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich Gewollten
    entspricht.
    01.08.2025 SternChance Caféhaus GmbH